Verletzt in den USA? Antworten auf die häufigsten Fragen deutscher Mandanten
Author
John L. Urban
Veröffentlicht
01.12.2025

Court Settlement
Wenn Sie als Deutscher in den USA verletzt wurden, stehen Sie oft vor völlig anderen Regeln und Abläufen als im deutschen Rechtssystem — hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten:
1. Was ist der größte Unterschied zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Personenschadensrecht?
Der größte Unterschied liegt im Umfang des Schadensersatzes und der Anwaltsvergütung. In den USA fallen Schmerzensgeldzahlungen meist um ein Vielfaches höher aus als in Deutschland und erreichen oft sechs- bis siebenstellige Summen für Verletzungen, für die in Deutschland nur geringe Schmerzensgeldbeträge zugesprochen würden. Die Höhe der Entschädigung hängt jedoch stark von den individuellen Umständen jedes einzelnen Falls ab.
2. Kann ich als verletzter Tourist in den USA Klage einreichen?
Ja. Auch als ausländischer Tourist haben Sie das Recht, in den USA Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn Sie dort verletzt wurden , unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus oder der Dauer Ihres Besuchs. Ganz gleich, ob Sie mit einem Touristenvisum, Studentenvisum oder sogar ohne Visum im Land sind: Wenn ein Unfall durch die Fahrlässigkeit einer anderen Person oder eines Unternehmens verursacht wurde, können Sie rechtlich gegen die verantwortliche Partei vorgehe
3. Muss ich während des Prozesses vor Ort sein?
In vielen Fällen ist eine persönliche Anwesenheit nicht erforderlich. Ihr Anwalt kann die meisten Schritte für Sie übernehmen, insbesondere wenn Sie das Land bereits wieder verlassen haben. Nur in seltenen Fällen, etwa bei einer Gerichtsverhandlung, kann Ihre Anwesenheit notwendig werden.
4. Benötige ich einen US-Anwalt oder kann mein deutscher Anwalt meinen Fall bearbeiten?
Ein Anwalt muss in dem US-Bundesstaat zugelassen sein, in dem sich der Unfall ereignet hat, um Sie rechtlich vertreten zu dürfen. Daher ist es besonders wichtig, mit einer Kanzlei wie Urban Thier & Federer P.A. zusammenzuarbeiten, deren Anwälte sowohl in den USA zugelassen sind als auch Deutsch sprechen. Sie verstehen nicht nur das deutsche Rechtssystem und Gesundheitssystem, sondern können auch alle notwendigen Unterlagen anfordern, übersetzen und fachgerecht einreichen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Fall effizient bearbeitet wird und keine Missverständnisse aufgrund sprachlicher oder rechtlicher Unterschiede entstehen.
5. Kann ich mir einen US-Anwalt leisten?
Ja. Die meisten Personenschadensanwälte in den USA arbeiten auf Basis einer Contingency Fee, also einer erfolgsabhängigen Vergütung. Das bedeutet: Sie zahlen keine Anwaltsgebühren im Voraus – die Kanzlei erhält nur dann ein Honorar, wenn sie den Fall gewinnt oder eine Entschädigung für Sie erzielt. Dieses Modell macht es auch ausländischen Mandanten möglich, ihre Rechte geltend zu machen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen. Alle anfänglichen Kosten, wie Gerichtsgebühren, Gutachterhonorare oder Übersetzungen, werden in der Regel von der Kanzlei übernommen und erst nach erfolgreichem Abschluss des Falls vom gewonnenen Betrag abgezogen.
6. Funktioniert meine Rechtsschutzversicherung auch in den USA?
Eine deutsche Rechtsschutzversicherung bietet in der Regel nur einen zeitlich begrenzten Rechtsschutz in den USA. Dieser ist oft auf kurzfristige Reisen beschränkt und deckt häufig nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme. Dennoch kann eine solche Versicherung äußerst hilfreich sein, um Kosten abzudecken, die sonst aus dem Gewinnanteil des Mandanten bezahlt werden müssten. Wir arbeiten regelmäßig mit Rechtsschutzversicherungen zusammen, prüfen gerne, ob in Ihrem Fall Deckung besteht, und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung.
7. Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?
Die Frist hängt vom jeweiligen Bundesstaat ab. In den meisten Fällen beträgt die sogenannte Statute of Limitations zwischen einem und vier Jahren ab dem Unfalltag. Daher ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche zu sichern.

.jpg)



.webp)

.webp)


